Dieser Text beschreibt Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Der untere Text beinhaltet die Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Fragen zu dem Thema Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ArtikelMit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (auch als Römische Verträge oder EG-Vertrag genannt) wurde gemäß seiner Nennung die Europäische Gemeinschaft gegründet.
Der Vertrag hieß ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und wurde durch den Maastrichter Vertrag über die Europäische Union umbenannt. Gemäß dem Vertrag von Amsterdam wurde der EG-Vertrag neu nummeriert. Er gehört zu den primären Rechtsquellen innerhalb des Europarechts.
Der Vertrag wurde ursprünglich von Vertretern Belgiens, West-Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und den Niederlanden am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet und trat zu Beginn des Jahres 1958 nach Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde (gemäß Art. 313 bei der Regierung der Italienischen Republik) in Kraft. Er gilt für unbegrenzte Zeit.
Den EG-Vertrag und mit ihm den ebenfalls 1957 unterzeichneten EAG-Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft bezeichnet man als Römische Verträge.
Später traten noch folgende Staaten dem Vertrag bei:
Der EG-Vertrag stellt die Fortsetzung des Bestrebens der Zusammenarbeit in Europa auf bestimmten Teilgebieten nachdem Zweiten Weltkrieg und nach Gründung der Montanunion dar. Vorausgegangen waren Versuche, eine Verteidigungsgemeinschaft zu gründen (EVG-Vertrag), die jedoch scheiterten, weil der beZieligte Vertrag von der französischen Nationalversammlung (Parlament) abgelehnt wurde. Es folgte die Erkenntnis, dass die euröpäische Integration auf wirtschaftlichem Gebiet zunächst leichter voranzutreiben wäre.
Der ursprünglich in dem EGKS-Vertrag geregelte Montansektor wurde nach dessen Auslaufen in dem Jahre 2002 in den EG-Vertrag überführt.
Seit dem Vertrag von Amsterdam zitiert der Europäische Gerichtshof die Vorschriften des EG-Vertrags ca. noch mit der Angabe "EG" statt früher "EGV". Also z.B. "Art. 10 EG". Dadurch sind Fundstellen nach "neuer" und "alter" Nummerierung auf Anhieb unterscheidbar.
Buch-Tipp: Bei STOPP ist Schluss! Werte und Regeln vermitteln. (Lernmaterialien) Offene Geheimnisse einer guten Schule Grüner und Hilt bringen praxisnah die Regeln des Zusammen-Arbeitens und die Regeln des Zusammen-Lebens auf den Punkt. Dieses Buch sollte jedem Lehrer eine Bibel sein!!!Und das nicht ca. um der Schüler willen, sondern zur Vorbeugung der Lehrer-Berufskrankheit Nr. 1: Burn-Out. Weiteres zu dem Artikel Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Gebiet, Eu, Europa, Gemeinschaft, Zusammenarbeit, Montanunion, Integration, Ratifizierungsurkunde, Nummerierung | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft' und 'Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft' Beschreibung entsprechen.
Liste aller verwandten Artikel: Amsterdam, Bezeichnung, Eu, Europa, Gebiet, Gemeinschaft, Integration, Montanunion, Nationalversammlung, Nummerierung, Ratifizierungsurkunde, Regierung, Staaten, Union, Vertrag, Weltkrieg, Zusammenarbeit |
|
|