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Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

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Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft Artikel

Mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (auch als Römische Verträge oder EG-Vertrag genannt) wurde gemäß seiner Nennung die Europäische Gemeinschaft gegründet.

Der Vertrag hieß ursprünglich Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und wurde durch den Maastrichter Vertrag über die Europäische Union umbenannt. Gemäß dem Vertrag von Amsterdam wurde der EG-Vertrag neu nummeriert. Er gehört zu den primären Rechtsquellen innerhalb des Europarechts.

Der Vertrag wurde ursprünglich von Vertretern Belgiens, West-Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und den Niederlanden am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet und trat zu Beginn des Jahres 1958 nach Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde (gemäß Art. 313 bei der Regierung der Italienischen Republik) in Kraft. Er gilt für unbegrenzte Zeit.

Den EG-Vertrag und mit ihm den ebenfalls 1957 unterzeichneten EAG-Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft bezeichnet man als Römische Verträge.

Später traten noch folgende Staaten dem Vertrag bei:

Der EG-Vertrag stellt die Fortsetzung des Bestrebens der Zusammenarbeit in Europa auf bestimmten Teilgebieten nachdem Zweiten Weltkrieg und nach Gründung der Montanunion dar. Vorausgegangen waren Versuche, eine Verteidigungsgemeinschaft zu gründen (EVG-Vertrag), die jedoch scheiterten, weil der beZieligte Vertrag von der französischen Nationalversammlung (Parlament) abgelehnt wurde. Es folgte die Erkenntnis, dass die euröpäische Integration auf wirtschaftlichem Gebiet zunächst leichter voranzutreiben wäre.

Der ursprünglich in dem EGKS-Vertrag geregelte Montansektor wurde nach dessen Auslaufen in dem Jahre 2002 in den EG-Vertrag überführt.

Seit dem Vertrag von Amsterdam zitiert der Europäische Gerichtshof die Vorschriften des EG-Vertrags ca. noch mit der Angabe "EG" statt früher "EGV". Also z.B. "Art. 10 EG". Dadurch sind Fundstellen nach "neuer" und "alter" Nummerierung auf Anhieb unterscheidbar.

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